Shiatsu und Corona
Auch nach den aktuellen Corona-Regeln in Bayern vom 11.2.2021 ist Shiatsu als Therapie weiterhin möglich.
(nachzulesen unter www.gesetze-bayern.de Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 12 (3) )
Dazu gehören beispielsweise:
- nach jedem Klienten: 20min Lüften, Wechsel von Unterlage und Tüchern, Hände- und Umgebungsdesinfektion
- Tägliches Wechseln der Kleidung und Waschen bei mind. 60°
- Tragen von Mund-Nase-Schutz - meinerseits FFP2
- uvm.
Der vollständige Hygienplan liegt in der Praxis zur Ansicht aus.
Sollte Ihnen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes während der Behandlung unangenehm sein, biete ich Ihnen an, dass ich eine FFP3 Maske trage, so dass Sie frei atmen können.
Bei Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie mich gerne.